Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
1. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 217 I, Rennplatz Nord ist nach erfolgtem Abschluss des städtebaulichen Vertrages für das Bebauungsplangebiet in seiner Fassung vom 17.02.2011 einschließlich seiner Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||