Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Unter Berücksichtigung der beschriebenen vielfältigen Belange wird der Herstellung einer neuen Brückenoberfläche mit beidseitigen 1,0 m hohen und 30 cm breiten Brüstungen und einem barrierefreien Natursteinplattenbelag zugestimmt.
3.1 Alternative 1: Der Radverkehr soll weiterhin auf der Brücke fahren dürfen. Aus haftungsrechtlichen Gründen (Brüstungshöhe 1,00 m) ist eine straßenverkehrsrechtliche Lösung mit Markierung und Verkehrsbeschilderung auf der Steinernen Brücke anzuordnen.
Die Verwaltung wird beauftragt, reduzierte und/oder veränderte straßenverkehrsrechtliche Lösungen zu prüfen. Dem Ausschuss ist über das Prüfungsergebnis wieder zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Mit Mehrheit Ablehnung: Gegen die Stimmen der FW-Stadtratsfraktion (Hr. Riepl u. Hr. Artinger),
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