Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Die bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§ 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB) vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 192 „Schwalbenneststraße – Lohackerstraße“ werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung, der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 192 „Schwalbenneststraße – Lohackerstraße“, bestehend aus der Planzeichnung vom 17.02.2009, in der Fassung vom 14.01.2010, ergänzt am 15.03.2011 und dem Satzungstext vom 14.01.2010, ergänzt am 15.03.2011 für den Bereich südwestlich der Ziegetsdorfer Straße, zwischen Schwalbenneststraße und Lohackerstraße, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.
3 Die Verwaltung wird beauftragt die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 192 „Schwalbenneststraße – Lohackerstraße“ durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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