Auszug - 45. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen Nibelungenkaserne Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.102 ?ehemalige Nibelungenkaserne? - Änderungsbeschluss § 2 Abs.1 BauGB i.V. § 1 Abs.8 BauGB (FN-Plan) - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs.1 BauGB (B-Plan) - Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB - Durchführung der Beteiligung der Behörden § 4 Abs. 1 BauGB   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/11/6593/61 45. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen Nibelungenkaserne
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.102 ?ehemalige Nibelungenkaserne?
- Änderungsbeschluss § 2 Abs.1 BauGB i.V. § 1 Abs.8 BauGB (FN-Plan)
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs.1 BauGB (B-Plan)
- Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
- Durchführung der Beteiligung der Behörden § 4 Abs. 1 BauGB

     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

1.              Für das Gebiet der ehemaligen Nibelungenkaserne ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes, einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan und Ver- und Entsorgungsplan) gemäß § 2 Abs.1 BauGB und § 1 Abs.8 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs.3 BauGB (Parallelverfahren) einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 01.06.2011, im Original M. 1/10 000 (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

2.              Gleichzeitig ist der Bebauungsplan Nr. 102 „ehemalige Nibelungenkaserne“ aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.102 ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 01.06.2011, im Original M. 1/5000 (Anlage 2), der Bestandteile dieses Beschlusses ist.

 

3.              Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen Gewerbegebiete, Mischgebiete, Wohnbauflächen, eine Fläche für Gemeinbedarf Schule (Berufliche Oberschule) sowie Grünflächen dargestellt / festgesetzt werden. Die im Flächennutzungsplan bisher dargestellte „Fläche für Gemeinbedarf“ (ehemaliges Kasernenareal) entfällt ebenso wie die Hauptverkehrsstraße (Südspange) zwischen Galgenbergstraße und Unterislinger Weg.

 

4.              Die im Bericht dargestellten Planungsziele sowie der vorliegende Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 01.06.2011 und das Nutzungskonzept zum Bebauungsplan Nr.102 vom 01.06.2011 (Anlage 3), die Bestandteile dieses Beschlusses sind, werden als Planungsgrundlage beschlossen.

 

5.              Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

6.              Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: