Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
Die Maßnahmen und Projekte der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII der städtischen Einrichtung „Kontaktstelle für Jugend und Arbeit“ werden für die Dauer der staatlichen Förderung weitergeführt.
Ausnahmsweise wird der städtische Finanzierungsanteil aufgestockt.
Die Einrichtung darf eine Eigenbeteiligung der Stadt Regensburg für projektbezogenen Aufwand von höchstens 130.000 Euro pro Maßnahmenjahr nicht überschreiten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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