Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
1. Die Variante 2 b der Vorplanung des Fußgänger- und Radfahrsteges wird als Amtsentwurf der weiteren Planung zugrunde gelegt. 2. Auf der Grundlage des Amtsentwurfes ist der Behindertenbeirat zu beteiligen. 3. Auf der Grundlage des Amtsentwurfes sind die Anlieger über die Maßnahme zu informieren. 4. Auf der Basis des Amtsentwurfes und der Ergebnisse der Beteiligung des Behindertenbeirates sowie der Information der Anlieger sind die notwendigen Genehmigungsunterlagen zusammenzustellen und das erforderliche Plangenehmigungsverfahren bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig
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