Auszug - 46. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Brandlberg und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 247, Brandlberg - Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V. § 1 Abs. 8 BauGB (FNP) - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB i.V. § 1 Abs. 8 BauGB (BP) - Kenntnisnahme der Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbes   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:27 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/11/6857/61 46. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Brandlberg und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 247, Brandlberg
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V. § 1 Abs. 8 BauGB (FNP)
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB i.V. § 1 Abs. 8 BauGB (BP)
- Kenntnisnahme der Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbes
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

1.              Für das Gebiet Brandlberg zwischen der Bahnlinie und dem Haidhofweg ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan (M 1/10 000 siehe Anlage) vom 14.09.2011, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

              Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als Gewerbe- und Grün- bzw. landwirtschaftliche Fläche eine Wohnbau-, Grün- und Mischgebietsfläche dargestellt werden.

 

2              Gleichzeitig ist für das Gebiet der Bebauungsplan Nr. 247, Brandlberg, im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (M. 1 : 2500 siehe Anlage) vom 14.09.2011, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll ein Allgemeines Wohngebiet sowie ein Mischgebiet und Grünflächen festgesetzt werden.

 

3.              Die im Bericht dargestellten Planungsziele vom 14.09.2011, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.

 

4.              Die Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbes mit den im Bericht dargestellten Planungszielen wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: