Auszug - Haushaltsjahr 2012; 1. Verlängerung der Laufzeit der seit dem 01.01.2007 gültigen Delegationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgabe der Schuldnerberatung im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), sowie im Rahmen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit dem Diakonischen Werk Regensburg e.V. 2. Antrag des Diakonischen Werkes Regensburg e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für seine Schuldnerberatungsstelle für das Haushaltsjahr 2012  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.10.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:59 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/11/6937/50 Haushaltsjahr 2012;
1. Verlängerung der Laufzeit der seit dem 01.01.2007 gültigen Delegationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgabe der Schuldnerberatung im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), sowie im Rahmen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit dem Diakonischen Werk Regensburg e.V.
2. Antrag des Diakonischen Werkes Regensburg e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für seine Schuldnerberatungsstelle für das Haushaltsjahr 2012
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Soziales   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten beschließt:

 

1.      Der Verlängerung der seit dem 01.01.2007 gültigen Delegationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgabe der Schuldnerberatung im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), sowie im Rahmen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird zugestimmt. Die Delegationsvereinbarung hat eine Laufzeit von einem Jahr.

2.      Dem Diakonischen Werk Regensburg e.V. wird für seine Schuldnerberatungsstelle für das Haushaltsjahr 2012 ein Zuschuss in Höhe von 56 000.--€ gewährt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig