Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
1. Die Zustimmung zum Wechsel vom fachlichen Schwerpunkt „Steuer“ bzw. „Staatsfinanzen“ zum fachlichen Schwerpunkt „nichttechnischer Verwaltungsdienst“ innerhalb der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen wird für die zweite und dritte Qualifikationsebene allgemein erteilt.
2. Die Zustimmung zu einer beim Bund oder in einem der Länder der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Qualifikation für die allgemeine (innere) Verwaltung als gleichwertig einer Qualifikation für die Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt „nichttechnischer Verwaltungsdienst“ nach dem Leistungslaufbahngesetz (LlbG), wird für die zweite und dritte Qualifikationsebene allgemein erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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