Auszug - Umsetzung des Neuen Dienstrechts; Änderung der Beförderungswartezeiten wegen Verkürzung der Probezeit in der 3. und 4. Qualifikationsebene  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Personalausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.10.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:16 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/11/7048/SKb Umsetzung des Neuen Dienstrechts;
Änderung der Beförderungswartezeiten wegen Verkürzung der Probezeit in der dritten und vierten Qualifikationsebene
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Oberbürgermeister Schaidinger
2. Bereichsleiter Eineder
Federführend:Bereich Steuerung und Koordination b   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

1.      Die Beförderungswartezeiten in der dritten Qualifikationsebene werden r Beamtinnen und Beamte, die den bisherigen Verwendungsaufstieg oder den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst absolviert haben sowie künftig für Beamtinnen und Beamte, die an der Ausbildungsqualifizierung oder der modularen Qualifizierung teilnehmen, jeweils um ein halbes Jahr entsprechend der Reduzierung der Probezeit von 2,5 auf 2 Jahre verkürzt.

 

2.      Die Beförderungswartezeiten in der vierten Qualifikationsebene werden r Beamtinnen und Beamte, die den bisherigen Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst absolviert haben sowie künftig für Beamtinnen und Beamte, die an der modularen Qualifizierung teilnehmen, jeweils um ein Jahr entsprechend der Reduzierung der Probezeit von 3 auf 2 Jahre verkürzt.

 

3.      r Beamtinnen und Beamte, die bereits ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 bzw. A 13 erreicht haben und auch bereits in dieser Besoldungsgruppe beurteilt wurden, wird für die Berechnung der Beförderungswartezeit nach A 10 bzw. A 14 die bereits in den Besoldungsgruppen A 9 bzw. A 13 vorliegende Beurteilung zugrunde gelegt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig