Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
1. Die Beförderungswartezeiten in der dritten Qualifikationsebene werden für Beamtinnen und Beamte, die den bisherigen Verwendungsaufstieg oder den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst absolviert haben sowie künftig für Beamtinnen und Beamte, die an der Ausbildungsqualifizierung oder der modularen Qualifizierung teilnehmen, jeweils um ein halbes Jahr – entsprechend der Reduzierung der Probezeit von 2,5 auf 2 Jahre – verkürzt.
2. Die Beförderungswartezeiten in der vierten Qualifikationsebene werden für Beamtinnen und Beamte, die den bisherigen Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst absolviert haben sowie künftig für Beamtinnen und Beamte, die an der modularen Qualifizierung teilnehmen, jeweils um ein Jahr – entsprechend der Reduzierung der Probezeit von 3 auf 2 Jahre – verkürzt.
3. Für Beamtinnen und Beamte, die bereits ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 bzw. A 13 erreicht haben und auch bereits in dieser Besoldungsgruppe beurteilt wurden, wird für die Berechnung der Beförderungswartezeit nach A 10 bzw. A 14 die bereits in den Besoldungsgruppen A 9 bzw. A 13 vorliegende Beurteilung zugrunde gelegt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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