Beschluss:
1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für die in Anlage 1 bis 6 aufgeführten Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel
Die Deckung erfolgt sowohl durch Minderausgaben als auch durch Mehreinnahmen sowie durch die allgemeine Rücklage. 2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von den in Anlage 7 beschriebenen Mittelbereitstellungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||