Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Die Gewährung von Leistungsstufen nach Art. 66 und 68 BayBesG wird über den 31.03.2012 hinaus bis 31.12.2013 ausgesetzt.
2. Die Gewährung von Leistungsprämien nach Art. 67 und 68 BayBesG erfolgt über den 31.12.2011 hinaus bis vorerst 31.12.2013 nach dem bisherigen Verfahren. Die Gesamtzahl der Leistungsprämien bleibt weiterhin auf 15 v. H. der vorhandenen Beamtinnen/Beamten beschränkt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||