Beschluss:
Der Stadtrat beschließt: Für die abwassertechnische Erschließung der künftigen Bebauung des Geländes im Umgriff des Bebauungsplans Nr. 102 der ehemaligen Nibelungenkaserne ist die Kanalneubaumaßnahme im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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