Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Ehemalige Zuckerfabrik - Entscheidung/Beiträge Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB - Entscheidung/Behörden und Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB - Entscheidung/öffentliche Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:56 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/11/7201/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Ehemalige Zuckerfabrik

- Entscheidung/Beiträge Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
- Entscheidung/Behörden und Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB
- Entscheidung/öffentliche Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

 

1.              Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB zum städtebaulichen Entwurf  eingegangenen Beiträge werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

2.              Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

3.              Der Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 101 Ehemalige Zuckerfabrik wird entsprechend der Planzeichnung des Bebauungsplanes vom 13.12.11 geändert.

 

4.               Der Bebauungsplan wird ab dem Auslegungsbeschluss im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) weitergeführt.

 

5.              Der Entwurf  des Bebauungsplanes Nr. 101 „Ehemalige Zuckerfabrik“ ist in seiner Fassung vom 13.12.2011 einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

              Die Auslegung erfolgt jedoch erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages und nach Vorlage der Sicherung.

 

6.              Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: