Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB zum städtebaulichen Entwurf eingegangenen Beiträge werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.
2. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.
3. Der Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 101 Ehemalige Zuckerfabrik wird entsprechend der Planzeichnung des Bebauungsplanes vom 13.12.11 geändert.
4. Der Bebauungsplan wird ab dem Auslegungsbeschluss im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) weitergeführt.
5. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 „Ehemalige Zuckerfabrik“ ist in seiner Fassung vom 13.12.2011 einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt jedoch erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages und nach Vorlage der Sicherung.
6. Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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