Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 244, Chamer Straße Nord, Westlicher Teilbereich - Entscheidung/Beiträge Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB - Entscheidung/Behörden und Träger öffentl. Belange § 4 Abs. 1 BauGB - Entscheidung/öffentl.Auslegung § 3 Abs.2 BauGB   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:56 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/11/7207/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 244, Chamer Straße Nord, Westlicher Teilbereich
- Entscheidung/Beiträge Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
- Entscheidung/Behörden und Träger öffentl. Belange § 4 Abs. 1 BauGB
- Entscheidung/öffentl.Auslegung § 3 Abs.2 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

1.              Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 244, Chamer Straße Nord, westlicher Teilbereich eingegangenen Beiträge werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

2.              Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

3.              Der Entwurf des Bebauungsplanes ist in seiner Fassung vom 13.12.2011 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.              Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: