Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 260, beiderseits der David-Funk-Straße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210, Schwabelweis Nord - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB i.V.mit § 13 a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:56 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/11/7211/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 260, beiderseits der David-Funk-Straße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210, Schwabelweis Nord
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB i.V.mit § 13 a BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

 

1.              r ein Gebiet beiderseits der David-Funk-Straße ist der Bebauungsplan Nr. 260 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210, Schwabelweis Nord im Sinne des § 30  Abs. 1 BauGB aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 260 ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 13.12.2011 (M. 1: 1500), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufzustellen.

 

2.              Die im Bericht dargestellten Planungsziele sowie der vorliegende Bebauungsplanvorentwurf, werden beschlossen.

 

3.              Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1).

 

4.              Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung äern kann. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: