Auszug - Aufstellung einschließlich Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 148, Dechbettener Straße Hs.Nr. 53/55, südlich der Brauerei Bischofshof - Aufstellungsbeschluss § 2(1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) und mit § 30(3) BauGB (einfacher Bebauungsplan) - Entscheidung/öffentliche Auslegung nach § 3(2) BauGB   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:57 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/11/7329/61 Aufstellung einschließlich Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 148, Dechbettener Straße Hs.Nr. 53/55, südlich der Brauerei Bischofshof
- Aufstellungsbeschluss § 2(1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) und mit § 30(3) BauGB (einfacher Bebauungsplan)
- Entscheidung/öffentliche Auslegung nach § 3(2) BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

 

1.              r die Dechbettener Straße 53/55 ist der Bebauungsplan Nr. 148 im Sinne des § 30(3) BauGB als einfacher Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen entsprechend den Darstellungen im Flächennutzungsplan ein Gewerbegebiet und ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt werden.

 

              Der Bebauungsplan ist im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB aufzustellen.

 

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 148 in seiner Fassung vom 14.03.2012 ist einschließlich seiner Begründung gemäß § 3(2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.              Der Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Auslegung des Planes sind ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: