Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
1. Für die Dechbettener Straße 53/55 ist der Bebauungsplan Nr. 148 im Sinne des § 30(3) BauGB als einfacher Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen entsprechend den Darstellungen im Flächennutzungsplan ein Gewerbegebiet und ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt werden.
Der Bebauungsplan ist im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB aufzustellen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 148 in seiner Fassung vom 14.03.2012 ist einschließlich seiner Begründung gemäß § 3(2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Der Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Auslegung des Planes sind ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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