Beschluss:
1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für die in Anlage 1 und 2 aufgeführten Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel
Die Deckung erfolgt durch Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage. 2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von den in den Anlagen 3 bis 5 beschriebenen Mittelbereitstellungen bzw. Wiederbereitstellungen nicht kassenwirksam gewordener Mittel aus dem Vorjahr.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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