Auszug - Museum der Bayerischen Geschichte am Donaumarkt - Vertrag mit dem Freistaat Bayern und Maßnahmenbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
TOP: Ö 2
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 17:49 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/12/7506/04 Museum der Bayerischen Geschichte am Donaumarkt - Vertrag mit dem Freistaat Bayern und Maßnahmenbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
2. Kulturreferent Unger
3. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Kulturreferat   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt aufgrund der Sachverhaltsdarstellung, mit dem Freistaat Bayern einen Vertrag über die Errichtung eines Museums der Bayerischen Geschichte (MdBG) am Donaumarkt abzuschließen.

Wesentlicher Inhalt des Vertrages ist:

1. Die Stadt Regensburg schafft auf dem Gelände des „Donaumarktes“ die städtebaulichen und baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung des MdBG.

2. Die benötigten Flächen am Donaumarkt werden dem Freistaat Bayern auf die Dauer von 99 Jahren im Erbbaurecht zu einem Erbbauzins von 1 Euro jährlich zur Verfügung gestellt.

3. Die Stadt Regensburg saniert mit Mitteln von 6 Mio. € den Österreicher-Stadel für Zwecke des MdBG als Depot, Lager und Werkstätten gemäß den Anforderungen des Freistaats Bayern und überlässt das Grundstück mit Gebäude und Einrichtung nach Abschluss der Sanierung im Erbbaurecht zu den gleichen Bedingungen wie unter Ziffer 2.

Sollte sich der Österreicher-Stadel als ungeeignet für die beschriebenen Zwecke erweisen, stellt die Stadt im Stadtgebiet ein Grundstück für einen Depotneubau kostenlos zur Verfügung und stellt für den Bau 6 Mio. € zur Verfügung.

4. Die im Bericht genannten städtebaulichen Rahmenbedingungen, Planungsgrundlagen und Planungsziele werden als Grundlage für die weiteren Planungsschritte beschlossen.

5. Die Durchführung von Sondagemaßnahmen und nachfolgenden Grabungen auf Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1286 und 1690 sowie auf Fl.Nr. 1721 Gemarkung Regensburg im Ausmaß von ca. 2300 m2 zur Erkundung der Dichte von archäologischen Befunden sowie des Erhaltungszustandes etwaiger Funde wird beschlossen.

6. Der Erbbauberechtigte (Freistaat Bayern), wird von sämtlichen einmaligen und laufenden öffentlichen Beiträgen und Gebühren sowie Abgaben, die das Museum betreffen, freigestellt.

7. Die Stadt Regensburg verpflichtet sich, bei Firmen in der Region eine Sponsoring-Aktion für das Projekt durchzuführen und garantiert, dass dabei 2 Mio. € erzielt werden. Diese Summe wird dem Freistaat Bayern als Baukostenzuschuss zur Verfügung gestellt.

8. Die Stadt Regensburg stellt für das MdBG kostenlos sämtliche für Heizung und Kühlung des gesamten Museumsareals notwendige Energie an den Übergabestellen in den Museumsgebäuden zur Verfügung. Dabei tritt die Stadt Regensburg als Energieliefer-Contractor auf und liefert die Heiz- und Kühlenergie in Form von Endenergie (Heiz- und Kühlwasser unterschiedlicher Temperaturniveaus) in die Museumsgebäude.

9. Aus den Beständen der Städtischen Museen stellt die Stadt Exponate als Dauerleihgaben kostenfrei zur Verfügung. Die Festlegung erfolgt einvernehmlich zwischen Stadt Regensburg und Haus der Bayerischen Geschichte.

Des Weiteren wird beschlossen:

- Der Bau einer neuen Lagerhalle auf dem Gelände der städtischen Baumschule

  zur Einlagerung der Gegenstände des Historischen Museums aus dem

  Österreicher-Stadel wird beschlossen.

- Bei nachfolgenden Haushaltsstellen werden nach Maßgabe der Beschlussvorlage

  folgende Haushaltsmittel außer- bzw. überplanmäßig bereitgestellt:

  - 1.3108.9490 i.H.v. 200.000,00 €

  - 1.7017.9504 i.H.v. 50.000,00 €

  Die Deckung erfolgt jeweils durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage

  (HhSt. 1.9101.3100).

Die Verwaltung wird mit dem Vollzug des Beschlusses beauftragt. Sie wird ermächtigt, etwa notwendige Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen, soweit dadurch der Beschluss nicht wesentlich verändert wird.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              mit Stimmenmehrheit

Ablehnung:              Stimmen der Stadträte Freihoffer und Spieß