Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 194 - Hochschule für angewandte Wissenschaften - Seybothstraße in seiner Fassung vom 27.03.12 ist einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
2. Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
3. Die anliegende Rahmenvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Mit Mehrheit Ablehnung: Herr Stadtrat Graf, ödp-Stadtratsfraktion
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