Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1 u. 2) schraffiert dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen werden zur Ortsstraße gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.
Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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