Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 254, "Burgweinting Nord-West III" - Aufstellungsbeschluss § 2(1) BauGB - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3(1) BauGB - Frühzeitige Beteiligung der Behörden § 4(1) BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 03.07.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:53 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/12/7796/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 254, "Burgweinting Nord-West III"
- Aufstellungsbeschluss § 2(1) BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3(1) BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden § 4(1) BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

1.              r das Gebiet zwischen der Franz-Josef-Strauß-Allee, der Verlängerung der Markomannenstraße, dem Aubachtal und dem Bebauungsplangebiet Nr. 253 ist der Bebauungsplan Nr. 254 im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (Anlage 1 M. 1: 5000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll entsprechend den Darstellungen im Flächennutzungsplan ein Wohngebiet festgesetzt werden.

 

2.              Die im Bericht dargestellten Planungsziele und das in der Anlage 3 beigefügte Bebauungsplankonzept vom 03.07.2012, die Bestandteile dieses Beschlusses sind, werden als Grundlage für die Bebauungsplanung beschlossen.

 

3.              Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem zwei Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

4.              Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Bürgerbeteiligung hingewiesen werden.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              mit Stimmenmehrheit

Ablehnung:              Stimme der Stadträtin Freihoffer