Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 133, Schlachthofareal / Marinaquartier wird entsprechend der Planzeichnung des Bebauungsplanes vom 25.09.2012 geändert.
2. Der Bebauungsplan wird ab dem Auslegungsbeschluss im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) weitergeführt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 133 – Schlachthofareal / Marinaquartier in seiner Fassung vom 25.09.2012 ist einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Auslegung erfolgt jedoch erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages (einschließlich der erforderlichen Grundstücksabtretungen und Dienstbarkeiten) und Vorlage der entsprechenden Sicherung.
4. Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig.
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