Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
1. Für das Gebiet westlich des Waldweidenwegs, südlich der bestehenden Bebauung an der Nothaftstraße, mit Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 203, Graß-Südost, ist der Bebauungsplan Nr. 197 im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (M. 1 : 1000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.
2. Die im Bericht dargestellten Planungsziele vom 25.09.2012 sowie das städtebauliche Konzept vom 25.09.2012, die Bestandteile dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.
3. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.
4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Bürgerbeteiligung hingewiesen werden.
5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig.
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