Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 197, Graß - Süd, mit Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 203, Graß-Südost - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB - Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/12/8051/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 197, Graß - Süd, mit Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 203, Graß-Südost
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
- Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

 

1.              r das Gebiet westlich des Waldweidenwegs, südlich der bestehenden Bebauung an der Nothaftstraße, mit Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 203, Graß-Südost, ist der Bebauungsplan Nr. 197 im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (M. 1 : 1000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.

 

2.              Die im Bericht dargestellten Planungsziele vom 25.09.2012 sowie das städtebauliche Konzept vom 25.09.2012, die Bestandteile dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.

 

3.              Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

4.              Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Bürgerbeteiligung hingewiesen werden.

 

5.              Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              Einstimmig.