Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt:
Die Maßnahmen der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII der städtischen Einrichtungen, Kontaktstelle für Jugend und Arbeit und Kompetenzagentur, werden für die Dauer der staatlichen Förderung weitergeführt.
Die Einrichtungen dürfen eine Eigenbeteiligung der Stadt Regensburg für projektbezogenen Aufwand von 120.000 Euro pro Maßnahmenjahr nicht überschreiten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
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