Beschluss:
1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für die in Anlage 1 aufgeführten Einzelzwecke außerplanmäßige Mittel
Die Deckung erfolgt durch Minderverpflichtungsermächtigungen.
2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen Kenntnis.
3. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt ebenso von der in Anlage 3 beschriebenen Dringlichen Anordnung Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
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