Auszug - Anpassung der Regelung für Dienstwohnungen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Personalausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.10.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 15:32 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/12/8137/18 Anpassung der Regelung für Dienstwohnungen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Zentraler Verwaltungsservice   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltungsvorschrift der Stadt Regensburg für die Überlassung und Nutzung der stadteigenen Werkdienstwohnungen (Werkdienstwohnungsvorschrift WDV) vom 09.11.2001 (in der Fassung vom 20.04.2010) wird wie folgt angepasst:

 

 

Nr. 9.3

 

Neben der Werkdienstwohnungsvergütung sind die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung pauschaliert zu tragen. Die Höhe der Pauschale orientiert sich am jeweils gültigen Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes für Regensburg.

 

Die monatliche Betriebskostenpauschale ist seit 01.11.2011 auf 0,80 € / m² festgesetzt. Mit Wirkung vom 01.11.2012 erhöht sich die Pauschale auf 1,00 € / m².

 

Im Folgenden ist die Pauschale bei Erscheinen neuer Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes für Regensburg zu überprüfen und neu festzusetzen, wenn sich die Kosten um mehr als zehn Prozent nach oben oder unten verändern.

 

Die nächste Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung erfolgt frühestens zum 01.01.2014.“

 

 

Nr. 11

 

Diese Verwaltungsvorschrift tritt zum 01.11.2012 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift in der Fassung vom 20.04.2010 mit Ablauf des 31.10.2012 außer Kraft.“

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig