Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Anlagen 1, 1a und 1b sind wesentliche Bestandteile des Beschlusses.
2. Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre und derivate Finanzierungsinstrumente abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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