Beschluss:
1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Einzelzwecke überplanmäßige Mittel Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen.
2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für den in Anlage 3 aufgeführten Einzelzweck überplanmäßige Mittel
Die Deckung erfolgt durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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