Auszug - 51. Änderung des Flächennutzungsplanes "westlich der Micheler Straße" und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 261, Schwabelweis, westlich der Michelerstraße mit Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 210, Schwabelweis Nord - Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 BauGB (FNP) - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB i. V. § 1 Abs: 8 BauGB (BP) - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB - Beteiligung der Behörden (Scoping) § 4 Abs. 1 BauGB   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:55 - 20:56 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/12/8411/61 51. Änderung des Flächennutzungsplanes "westlich der Micheler Straße" und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 261, Schwabelweis, westlich der Michelerstraße mit Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 210, Schwabelweis Nord
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 BauGB (FNP)
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB i. V. § 1 Abs: 8 BauGB (BP)
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
- Beteiligung der Behörden (Scoping) § 4 Abs. 1 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

1.              r das Gebiet nördlich der Donaustaufer Straße, westlich der Micheler Straße und eines Teilgebietes östlich der Micheler Straße (an der David-Funk-Straße) ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtslageplan vom 22.01.2013 (M 1:5000, siehe Anlage, 51. Änderung des FNP) der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

              Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen anstelle der bisherigen Ausweisung als Gewerbegebiets-, Mischgebiets- und Grünfläche eine Wohnbaufläche sowie eine Mischgebiets- und Grünfläche dargestellt werden.

 

2.              Gleichzeitig ist der Bebauungsplan Nr. 261, westlich der Micheler Straße zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210, Schwabelweis Nord, im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (M. 1:1500), siehe Anlage 1 der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll ein Allgemeines Wohngebiet, ein Mischgebiet und Grünflächen festgesetzt werden.

 

3.              Die im Bericht dargestellten Planungsziele sowie der vorliegende Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 22.01.2013 und der städtebauliche Entwurf vom 22.01.2013 (siehe Anlagen 3, 3 a, 3 b), die Bestandteil dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.

 

4.              Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

5.              Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              Einstimmig