Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von arbeitslosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden als wöchentliche Einsatzzeit 35 Wochenstunden bei einer Bezahlung von 650,-- € brutto (zuzüglich der Arbeitgeberleistungen zur Sozialversicherung) festgelegt.
2. Auf Beschäftigungsmaßnahmen für BezieherInnen von Arbeitslosengeld I und II, die durch die Agentur für Arbeit/das Jobcenter gefördert werden, wendet die Stadt Regensburg die Empfehlungen des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern in der jeweils geltenden Fassung an. Soweit für solche Maßnahmen Personalkosten anfallen, die nicht durch Zuschüsse der Agentur für Arbeit/des Jobcenters gedeckt sind, werden solche Maßnahmen nur durchgeführt, wenn in den Dienststelen freie Planstellenkontingente oder Projektmittel zur Verfügung stehen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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