Auszug - Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einleitung des Einziehungsverfahrens für eine Teilfäche der Verdunstraße und der Kulmbacher Straße; Widmung einer Teilfläche der Kulmbacher Straße zur Ortsstraße  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/13/8493/65 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Einleitung des Einziehungsverfahrens für eine Teilfäche der Verdunstraße und der Kulmbacher Straße;
Widmung einer Teilfläche der Kulmbacher Straße zur Ortsstraße
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

1.              r das auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 1) schraffiert dargestellte Straßenteilstück der Verdunstraße mit dem Anfangspunkt „Elferstraße“ und dem Endpunkt „St.-Mihiel-Straße“ wird auf einer Länge von 0,148 km das straßenrechtliche Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet.

 

2.              r das auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 2) schraffiert dargestellte Straßenteilstück der Kulmbacher Straße mit  dem Anfangspunkt „rdliche Grundstücksgrenze der FlNr. 748/30, Gem. Sallern“ und dem Endpunkt „rdliche Grundstücksgrenze der FlNr. 748/72, Gem. Sallern“ wird auf einer Länge von 0,090 km das straßenrechtliche Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet.

 

3.              Die im beiliegendem Lageplan (Anlage 3) schraffiert dargestellte Straße bzw. Straßenteilfläche mit dem Anfangspunkt „rdliche Grundstücksgrenze der Kulmbacher Straße“ und ihrem Endpunkt „Flurstück mit der FlNr. 748/29“ wird auf einer Länge von 0,015 km zur Ortsstraße nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: