Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
1. Für das auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 1) schraffiert dargestellte Straßenteilstück der Verdunstraße mit dem Anfangspunkt „Elferstraße“ und dem Endpunkt „St.-Mihiel-Straße“ wird auf einer Länge von 0,148 km das straßenrechtliche Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet.
2. Für das auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 2) schraffiert dargestellte Straßenteilstück der Kulmbacher Straße mit dem Anfangspunkt „Nördliche Grundstücksgrenze der FlNr. 748/30, Gem. Sallern“ und dem Endpunkt „Nördliche Grundstücksgrenze der FlNr. 748/72, Gem. Sallern“ wird auf einer Länge von 0,090 km das straßenrechtliche Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet.
3. Die im beiliegendem Lageplan (Anlage 3) schraffiert dargestellte Straße bzw. Straßenteilfläche mit dem Anfangspunkt „Nördliche Grundstücksgrenze der Kulmbacher Straße“ und ihrem Endpunkt „Flurstück mit der FlNr. 748/29“ wird auf einer Länge von 0,015 km zur Ortsstraße nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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