Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102, Ehemalige Nibelungenkaserne in seiner Fassung vom 12.03.2013 ist einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
2. Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig.
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