Beschluss: Die Stadt Regensburg beantragt beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dass die Stadt Regensburg insgesamt als Gebiet festgelegt wird, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, so dass die Kappungsgrenze bei der Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete von 20 Prozent auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt wird.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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