Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
1. Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) schraffiert dargestellte Straßenteilstück der Verdunstraße mit seinem Anfangspunkt „Elferstraße“ und seinem Endpunkt „St.-Mihiel-Straße“ wird auf einer Länge von 0,148 km nach Art. 8 BayStrWG eingezogen.
2. Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) schraffiert dargestellte Straßenteilstück der Kulmbacher Straße mit seinem Anfangspunkt „Nördliche Grundstücksgrenze der FlNr. 748/30, Gem. Sallern“ und seinem Endpunkt „Nördliche Grundstücksgrenze der FlNr. 748/72, Gem. Sallern“ wird auf einer Länge von 0,090 km nach Art. 8 BayStrWG eingezogen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig
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