Beschluss:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt: 1. Aufgrund der Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes zum 01.01.2013 leistet die Stadt Regensburg zu den zuwendungsfähigen Kosten von Investitionsmaßnahmen (Neu-, Um - und Erweiterungsbauten, Generalsanierungen und Erwerb von Gebäuden) von bedarfsnotwendigen anerkannten Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet einen Baukostenzuschuss in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Kosten an die freigemeinnützigen oder sonstigen Träger, nach Maßgabe der Berichtsvorlage. 2. Für Kindertageseinrichtungen von freigemeinnützigen oder sonstigen Trägern, für die vor dem Stichtag 1. September 2012 bereits Regelungen über die Förderung (durch Bewilligungsbescheide oder städtebauliche Verträge) getroffen wurden, gelten diese unverändert weiter. 3. Der Stadtratsbeschluss vom 27.09.1990 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
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