Auszug - Investitionskostenzuschüsse an Kindertageseinrichtungen freigemeinnütziger oder sonstiger Träger nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
TOP: Ö 23
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:54 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/13/8927/20 Investitionskostenzuschüsse an Kindertageseinrichtungen freigemeinnütziger oder sonstiger Träger nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG)
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.               Aufgrund der Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes zum 01.01.2013 leistet die Stadt Regensburg zu den zuwendungsfähigen Kosten von  Investitionsmaßnahmen  (Neu-, Um - und Erweiterungsbauten, Generalsanierungen und Erwerb von Gebäuden) von bedarfsnotwendigen anerkannten Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet einen Baukostenzuschuss in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Kosten an die freigemeinnützigen oder sonstigen Träger, nach Maßgabe der Berichtsvorlage.

 

2.               r Kindertageseinrichtungen von freigemeinnützigen oder sonstigen Trägern, für die vor dem  Stichtag 1. September 2012 bereits Regelungen über die Förderung (durch Bewilligungsbescheide oder städtebauliche Verträge) getroffen wurden, gelten diese unverändert weiter.

 

3.              Der Stadtratsbeschluss vom 27.09.1990 wird aufgehoben.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig