Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 197, Graß – Süd mit Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 203, Graß – Südost, ist in seiner Fassung vom 30.07.2013 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Auslegung erfolgt jedoch erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages (einschließlich der erforderlichen Grundstücksabtretungen und Dienstbarkeiten) und Vorlagen der entsprechenden Sicherung.
2. Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Mit Mehrheit Ablehnung: Gegen Stimme ödp-Stadtratsfraktion
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||