Beschluss: 1. Der Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit die Verlängerung der Kappungsgrenze zu beantragen, wenn die sachlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, oder im Falle einer Änderung der Sach- und Rechtslage dem Ausschuss erneut zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig
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