Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
1. Für das Gebiet nördlich und südlich der Herbert-Quandt-Allee ist der Bebauungsplan Nr. 204 Automobilwerk Harting-Süd im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Struktur- und Entwicklungsplan vom 22.10.2013 (M. 1: 5000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
2. Die im Bericht und Planungs- und Entwicklungsplan dargestellten Planungsziele vom 22.10.2013, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.
3. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.
4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig
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