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Beschluss: Der Ausschuss beschließt: - Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße wird in das Bebauungsplanverfahren Nr. 147 für eine Straßentrasse zwischen Alte Straubinger Straße und Auweg und das Bebauungsplanverfahren Nr. 147- I für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße geteilt.
Der jeweilige Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 147 und 147 – I ist im beiliegenden Lageplan vom 22.10.2013 im Maßstab 1:2000 dargestellt. - Der Bebauungsplan Nr. 147 für eine Straßentrasse zwischen Alte Straubinger Straße und Auweg wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB weitergeführt.
- Beim Bebauungsplan Nr. 147 wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen (§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BauGB)
- Beim Bebauungsplan Nr. 147 ist gemäß § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung äußern kann. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
- Das Bebauungsplanverfahren Nr. 147 – I wird zu gegebener Zeit weitergeführt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Mit Mehrheit Ablehnung: Gegen die Stimmen der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CSB u. Frau Freihoffer
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