Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 für eine Straßentrasse zwischen Alte Straubinger Straße und Auweg Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147- I für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße - Teilung des am 25.09.2012 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 147   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 03.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/13/9183/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 für eine Straßentrasse zwischen Alte Straubinger Straße und Auweg
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147- I für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße
- Teilung des am 25.09.2012 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 147


     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße wird in das Bebauungsplanverfahren Nr. 147 für eine Straßentrasse zwischen Alte Straubinger Straße und Auweg und das Bebauungsplanverfahren Nr. 147- I für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße geteilt.

Der jeweilige Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 147 und 147 I ist im beiliegenden Lageplan vom 22.10.2013 im Maßstab 1:2000 dargestellt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 147 r eine Straßentrasse zwischen Alte Straubinger Straße und Auweg wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB weitergeführt.

 

  1. Beim Bebauungsplan Nr. 147 wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen (§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BauGB)

 

  1. Beim Bebauungsplan Nr. 147 ist gemäß § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung äern kann. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

  1. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 147 I wird zu gegebener Zeit weitergeführt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              Mit Mehrheit

Ablehnung:              Gegen die Stimmen der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CSB u. Frau Freihoffer