Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
1. Der Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in seiner Fassung vom 03.12.2013 einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
2. Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig
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