Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
2. Die erneute öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig
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