Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
Die im Bericht der Verwaltung unter Nr. 1 bis 3 genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1 bis 3) schraffiert dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen werden zu Eigentümerwegen gemäß Art. 53 Nr. 3 BayStrWG gewidmet.
Die Straßenbaulast tragen die Grundstückseigentümer.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig
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