Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die Gewährung von Leistungsstufen nach Art. 66 und 68 BayBesG wird über den 31.12.2013 hinaus bis 31.12.2014 ausgesetzt.
2. Die Gewährung von Leistungsprämien nach Art. 67 und 68 BayBesG erfolgt vorerst bis 31.12.2014 nach dem bisherigen Verfahren.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
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