Beschluss:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt: Die Neuübertragung bzw. die Nichtübertragung der Haushaltsreste 2013 gemäß der Anlage I in das Haushaltsjahr 2014 wird beschlossen. Die Anlagen I.1 bis I.3 bilden einen wesentlichen Bestandteil des Beschlusses. Gleichzeitig wird das Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ermächtigt, bei unabweisbarem Bedarf Beträge bis zur Höhe der eingezogenen bzw. verfallenen Haushaltsreste 2013, höchstens jeweils bis zu 500.000,00 € je Haushaltsstelle, im Haushaltsjahr 2014 wieder bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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