Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt: Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 wird die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
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