Beschluss:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt,
im Vermögenshaushalt i. H. v. 375.000 € nach Maßgabe Art. 66 GO (Haushaltsmittel)
und i. H. v. 500.000 €
zu genehmigen
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bzw. einer Minderverpflichtungsermächtigung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
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