Auszug - Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2014 Entscheidungskompetenz Verwaltungs- und Finanzausschuss   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Verwaltungs- und Finanzausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 10.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:57 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/14/9725/20 Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2014
Entscheidungskompetenz Verwaltungs- und Finanzausschuss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

1.              Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für die in den Anlagen 1 bis 3a aufgeführten Einzelzwecke überplanmäßige Mittel
im Vermögenshaushalt              i. H. v. insgesamt              387.000 € (Haushaltsmittel)

und                                                        i. H. v. insgesamt              120.000 € (Verpflichtungsermächtigung)

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt jeweils durch Minderausgaben bzw. eine Minderverpflichtungsermächtigung.

 

2.              Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von den in Anlage 4 beschriebenen Mittelbereitstellungen.
 

3.              Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt  von der in Anlage 5 erläuterten Wiederbereitstellung nicht kassenwirksam gewordener Haushaltsmittel des Vorjahres Kenntnis.


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig