Beschluss:
1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für die in den Anlagen 1 bis 3a aufgeführten Einzelzwecke überplanmäßige Mittel und i. H. v. insgesamt 120.000 € (Verpflichtungsermächtigung) zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt jeweils durch Minderausgaben bzw. eine Minderverpflichtungsermächtigung.
2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von den in Anlage 4 beschriebenen Mittelbereitstellungen. 3. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von der in Anlage 5 erläuterten Wiederbereitstellung nicht kassenwirksam gewordener Haushaltsmittel des Vorjahres Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
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