Beschluss:
Der Stadtrat beschließt,
im Vermögenshaushalt i. H. v. 375.000 €
nach Maßgabe Art. 66 GO (Haushaltsmittel)
und i. H. v. 500.000 €
zu genehmigen
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bzw. einer Minderverpflichtungs-
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||